Ich möchte das ASJ unterstützen!

Das ASJ wird von einem kleinen Team organisiert, welches sich vor allem aus aktuellen und ehemaligen Orchestermitgliedern zusammensetzt. Bei unserer Arbeit sind wir sowohl auf ideelle als auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Hier finden Sie alle nötigen Infos, wie Sie das Albert Schweitzer Jugendorchester unterstützen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns --> organisation@asj-hamburg.com

Warum sollte ich das ASJ finanziell unterstützen?

Wir als Orchester haben viele Ideen für spannende Projekte. Um diese auch umzusetzen, sind wir auf Förderungen und Spenden angewiesen.

Mit ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Nachwuchsförderung in der Metropolregion Hamburg. 

Selbstverständlich können Sie Ihre Spende steuerlich absetzen lassen. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.

 

Wie kann ich das ASJ finanziell unterstützen?

Eine Spende für das ASJ können Sie gern über die Kontoverbindung des Schulvereins des Albert-Schweitzer-Gymnasiums mit dem Verwendungszweck "ASJ" tätigen: 

Kontoinhaber: Schulverein des Albert-Schweitzer-Gymnasiums e.V.

IBAN: DE58 2005 0550 1057 2108 15

BIC: HASPDEHHXXX

Falls Sie ein konkretes Projekt unterstützen wollen, sprechen Sie uns gern an.

 

 

Wofür verwenden wir Ihre Spende?

Ziel des Orchesters ist u.a. die Förderung und Ausbildung überdurchschnittlich begabter junger Musikerinnen und Musiker. Indem Musikstudierende und Schülerinnen und Schüler gemeinsam musizieren, können sie Erfahrungen austauschen und in einem professionellen Rahmen Orchestererfahrung sammeln.

Konkret werden Projektkosten wie Konzertsaalmieten und Transportkosten, aber auch größere Konzertreisen finanziert.

Spenden von der Steuer absetzen

Spenden bis zu 200 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Muster mit dem Einzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich zum Einzahlungsbeleg / der Buchungsbestätigung ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den im Gesetz geforderten Pflichtangaben (steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag) vorzulegen. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein. 

Spenden über 200 Euro benötigen zwingend eine Zuwendungs-bestätigung nach amtlichen Muster. Dazu geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten bei der Spende an oder senden Sie diese an organisation@asj-hamburg.com 

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